Kanzlei

Dieter  Schulte Overberg
Rechtsanwalt u. Notar a.D.
Kanzlei Dieter Schulte Overberg 
Die Kanzlei Dieter Schulte Overberg ist auf den Gebieten Immobiliarzwangsversteigerungsrecht, Treuhandrecht und Bankrecht tätig.


Wir sind seit Jahren im Zwangsversteigerungsrecht mit der Refinanzierung von Immobilien befasst und haben umfassende Erfahrungen auf diesem Gebiet.

Ziel unserer Tätigkeit ist der Erhalt der Zwangsversteigerungsimmobilie für den bisherigen Eigentümer durch treuhänderischen Erwerb auch im Insolvenzfall.

Im Rahmen des von der Kanzlei entwickelten Treuhandmodells wird dem im Not geratenen Hauseigentümer die Rückübertragung seiner Immobilie ermöglicht.

In den letzten Jahren haben viele Betroffene von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und auf diese Weise vorübergehende finanzielle Engpässe überwunden.

Die enge Zusammenarbeit mit Banken kommt dabei den Mandanten für den Neuanfang und die Wiederherstellung Ihrer Bonität zu Gute.

Der Erfolg in diesem Bereich hat Banken, Insolvenzberater und Immobilienmakler überzeugt, was die Richtigkeit unserer Philosophie bestätigt.

Neben den Treuhandmodell zum Erhalt einer Immobilie haben wir in letzter Zeit in Zusammenarbeit mit Banken auch eine Umfinanzierungsmöglichkeit unter Beibehaltung der bisherigen Eigentumsverhältnisse geschaffen.

Dabei wird die Bonität des Eigentümers durch eine Gesellschaft ersetzt, die im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages einen Kredit aufnimmt und die Gläubiger ablöst, um so die hohe Grunderwerbssteuer von 6,5% zu sparen.


KONTAKT
0231/5333768
info@immobilien-schutz.de
Am Zippen 32
44143 Dortmund
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